Erfinder & Schutzrechte
Um ihre kreativen Entwicklungen zu sichern, müssen Erfinder sich mit den gewerblichen Schutzrechten befassen.
In den Magazinen 3 und 4/2010 befasst sich das Magazin in dem Gebrauchsmuster. Das Gebrauchsmuster hat gegenüber dem Patent drei fundamentale Vorteile
- es wird kurzfristig (in der Regel binnen ca. 3 Monaten) eingetragen,
- es gibt bei der Anmeldung eine Neuheitsschonfrist, d.h. es kann auch noch innerhalb von 6 Monaten nach einer eigenen Vorveröffentlichung angemeldet werden,
- bei ausgewählten Messen laut Mitteilungen des deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) kann eine Messepriorität in Anspruch genommen werden.
Für die Durchsetzbarkeit der Ansprüche hat das Gebrauchsmuster aber auch einen wesentlichen Nachteil:
- Das eingetragene Schutzrecht ist nicht geprüft. Dementsprechend muß vor der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Gebrauchsmuster eine Bewertung vorgenommen werden, ob die Ansprüche in einem Streit mit dem Verletzer Bestand haben werden.
Mehr dazu finden Sie in den Beiträgen der Magazine. Zum Weiterlesen: bestellen Sie die angegebenen Hefte des INNOVATIONS-FORUM
Kommt jetzt das EU-Patent?
Seit 1973 steht das Gemeinschaftspatent als EIN einheitliches Schutzrecht für die ganze Europäische Union auf der Tagesordnung der Gremien der EU. Alle Jahre wieder machten sich Erfinder und Wirtschaft Hoffnungen darauf, dass dieses einheitliche und (relativ) preiswerte Schutzrecht Wirklichkeit wird. Ihr Wunsch dabei war (und ist), für ihre neuen Entwicklungen eine durch ein Patent abgesicherte Basis für die Verwertung zu bekommen, ohne entweder dafür ein halbes Vermögen zu zahlen oder sich auf wenige Länder Europas beschränken zu müssen. Zwar hat das am 01. Mai 2008 in Kraft getretene Londoner Abkommen mit dem teilweisen Verzicht auf nationale Übersetzungen bei der Validierung erteilter EP-Patente in den benannten Ländern hier schon eine erhebliche Erleichterung gebracht. Aber in Relation zu den USA sind Beträge von über 30.000 € für die flächendeckende nationale Validierung eines Europäischen Patentes (Übersetzungskosten + Amtsgebühren + Vertreterhonorar) eben immer noch viel zu hoch.
Nach vielen fruchtlosen Anläufen konnten die Wartenden Ende 2009 Hoffnung schöpfen: Durch Abkoppelung der Entscheidungen von der Einstimmigkeit aller 27 EU-Staaten hin zum "Europas der zwei Geschwindigkeiten" scheint für diejenigen Staaten, die den Weg zum gemeinsamen Patent (vergleichbar der EU-Marke) gehen wollen, die Kuh vom Eis. Nur Italien und Spanien wollen den gemeinsamen Weg (derzeit) nicht mitgehen. Das Konzept stimmt hoffnungsfroh: Jeder EU-Bürger kann die Patentanmeldung in seiner Muttersprache einreichen und derjenige, der nicht eine der drei schon jetzt vor dem EPA gültigen Amtssprachen benutzt, erhält einen Zuschuss für die Kosten der Übersetzung in eine dieser Sprachen.
Kommen damit rosige Zeiten für die Nutzer des Patentsystems in Europa? Zweifel sind angebracht! Denn das jetzt in Aussicht stehende System betrifft nur die Erlangung des Schutzes. Schon jetzt klagen aber vor allem die “kleinen” Nutzer des vorhandenen Schutzrechtsystems über gravierende Probleme bei der Durchsetzung ihres Schutzes gegen “die Großen”. Für die Durchsetzung der Ansprüche bedarf es eines zugehörigen Gerichtssystems. Aber die bisher diskutierte Lösung eines solchen einheitlichen Patentgerichtsystems für Europa ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes als “dem Gemeinschaftsrecht widersprechend” blockiert. Die EU-Kommission sieht den Weg zum Gemeinschaftspatent durch diese Entscheidung nicht gefährdet. Denn das Gemeinschaftspatent und das Patentgerichtssystem sollen mit zwei getrennten Vorlagen auf den Weg zur Umsetzung gebracht werden.
Aber was nützt ein “preiswertes” Gemeinschaftspatent, wenn der Inhaber nicht auch “preiswert” gegen Verletzungen des erteilten Rechtes vorgehen kann? Damit werden diejenigen, die das Gemeinschaftspatent für ihre Entwicklungen am dringendsten brauchen, wohl wenig Chancen sehen, ihre Rechte auch kostengünstig durchsetzen zu können! Ein solches System löst die Probleme der zu hohen Schutzrechtskosten in Europa vorläufig nicht. Der Weg zur “Innovationsunion Europa” ist noch weit!





